Eine schwere Krankheit ist nicht automatisch eine Berufsunfähigkeit. Die Rechnungen laufen trotzdem weiter. Rechnen Sie Ihre Lücke in einer Minute aus.
kostenlos, ohne AnmeldungWas passiert mit dem Familienbudget, wenn eine schwere Diagnose kommt, und warum die BU nicht automatisch zahlt.
Mit Untertiteln · KI-Sprecherstimme
Das Ergebnis sehen Sie sofort. Ihre E-Mail brauchen wir nur, wenn Sie die Berechnung zugeschickt haben möchten.
Ohne Einkommen laufen die Kosten voll weiter. Krankengeld gibt es oft nur, wenn Sie es freiwillig abgesichert haben.
Zusatzkosten wie Haushaltshilfe oder Umbauten kommen hinzu. Vereinfachte Beispielrechnung.
Krankheits-Schutzbrief, Einmalbetrag nach Diagnose, Beispielbeiträge:
Ihre Kinder sind ohne Mehrbeitrag mitversichert, bis 35.000 € bei schwerer Erkrankung eines Kindes.*
* Beispiel mit Eintrittsalter 35, Laufzeit 30 Jahre, Todesfallsumme 5.000 €, Stand 10/2026. Gesundheitsprüfung vorbehalten, Leistung nach Tarifbedingungen.
Er ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Er deckt die Zeit ab, in der Sie krank sind, aber nicht berufsunfähig.
Ein Einmalbetrag, sobald eine der versicherten Erkrankungen festgestellt ist. Sie verwenden ihn frei: Kredit, Miete, Haushaltshilfe, Verdienstausfall.
Nicht nur Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall, sondern auch Multiple Sklerose, Nierenversagen und viele weitere, nach Tarifbedingungen.
Ohne Mehrbeitrag mitversichert, bis 35.000 € bei schwerer Erkrankung eines Kindes. Später eigener Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.
| Was passiert, wenn … | Berufsunfähigkeit | Krankheits-Schutzbrief |
|---|---|---|
| Diagnose, aber Rückkehr in den Job | in der Regel keine Leistung | Einmalbetrag |
| Dauerhaft berufsunfähig | monatliche Rente | Einmalbetrag, wenn eine versicherte Erkrankung die Ursache ist |
| Kind erkrankt schwer | keine Leistung | bis 35.000 € |
Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Ja, beim Antrag. Die Beratung klärt vorher, welche Gesundheitsfragen gestellt werden.
Eine BU zahlt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen, der Krankheits-Schutzbrief nach einer versicherten Diagnose. Beides kann sich ergänzen. Ob das für Sie sinnvoll ist, klären wir in der Beratung.
Nein. Die Beratung ist unverbindlich; Sie entscheiden, ob Sie einen Antrag stellen möchten.
Wir verwenden Ihre Angaben für Ihre Berechnung, die Terminvereinbarung und Beratung. Einzelheiten und Ihre Rechte finden Sie im Datenschutz.
Essen · Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Vermittlerregister: D-K79M-SQTRU-75
Die Beratung ist für Sie kostenlos.
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